Unsere Allgemeine Geschäftsbedingungen

Formblatt zur Unterrichtung des Reisenden bei einer Pauschalreise nach § 651 a BGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Abschluss des Reisevertrages

1.1. Mit der Reiseanmeldung bietet der Kunde Angelreisen Heinze (Inhaber Dirk Heinze, nachfolgend „Angelreisen Heinze“) den Abschluss eines Pauschalreisevertrages auf der Grundlage des für ihn erstellten Reiseangebotes von Angelreisen Heinze und diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen verbindlich für sich und alle mitangemeldeten Teilnehmer an. Die Anmeldung kann schriftlich, telefonisch oder auf elektronischem Weg (E-Mail, Internet) erfolgen.

1.2. Der Reisevertrag kommt mit der Annahme der Anmeldung des Kunden durch Angelreisen Heinze zustande. Angelreisen Heinze bestätigt dem Kunden den Vertragsschluss mit der Buchungsbestätigung auf einem dauerhaften Datenträger und übersendet den Sicherungsschein. Im Fall des Artikels 250 § 6 Abs. 1 Satz 2 EGBGB (z. B. auf Messen) und dann, wenn der Vertragsabschluss nicht im elektronischen Geschäftsverkehr erfolgt, erhält der Kunde die Reisebestätigung in Papierform. Die Buchungsbestätigung gilt gleichzeitig ab Rechnung

2. Leistungen

Welche Leistungen vertraglich vereinbart sind, ergibt sich aus den Leistungsbeschreibungen (z. B. Internet, Katalog, Flyer) und den hierauf bezugnehmenden Angaben in der Buchungsbestätigung. Vor Vertragsabschluss kann Angelreisen Heinze jederzeit eine Änderung der Leistungsbeschreibung vornehmen, über die der Kunde vor der Buchung durch Angelreisen Heinze zu informieren ist. 

2.1 Änderungen der Reiseleistungen gegenüber dem Inhalt des abgeschlossenen Reisevertrages, die nach Vertragsabschluss notwendig werden, sind zulässig, soweit die Änderungen nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der gebuchten Reise nicht beeinträchtigen und zumutbar sind. Eventuelle Gewährleistungsansprüche des Reisenden bleiben unberührt. Über etwaige Änderungen wird Angelreisen Heinze den Kunden vor Reisebeginn klar, verständlich und in hervorgehobener Weise auf einem dauerhaften Datenträger informieren.

Kann Angelreisen Heinze die Pauschalreise aufgrund eines nach Vertragsschluss eingetretenen Umstandes nur unter erheblicher Änderung einer der wesentlichen Eigenschaften der Reiseleistungen (Artikel 250 § 3 Nr. 1 EGBGB) oder nur unter Abweichung von besonderen Vorgaben des Kunden, die Inhalt des Vertrages geworden sind, erbringen, kann Angelreisen Heinze rechtzeitig vor Reisebeginn vom Kunden verlangen, dass er innerhalb einer von Angelreisen Heinze zu bestimmenden und angemessenen Frist das Angebot einer erheblichen Vertragsänderung annimmt oder den Rücktritt vom Vertrag ohne Zahlung einer Stornogebühr erklärt. Angelreisen Heinze hat den Kunden hierüber unverzüglich nach Kenntnis von dem Änderungsgrund nach Maßgabe des Artikel 250 § 10 EGBGB auf einem dauerhaften Datenträger klar, verständlich und in hervorgehobener Weise zu informieren. Nach Ablauf der von Angelreisen Heinze bestimmten Frist gilt das Angebot zur erheblichen Vertragsänderung als angenommen, sofern der Kunde nicht den Rücktritt vom Vertrag erklärt hat. Angelreisen Heinze kann mit dem Angebot einer erheblichen Vertragsänderung wahlweise auch die Teilnahme an einer Ersatzreise anbieten. Auf § 651 g Abs. 2 BGB wird verwiesen.

2.2. Angelreisen Heinze behält sich vor, den ausgeschriebenen und mit der Buchung bestätigten Reisepreis im Falle der Erhöhung von Beförderungskosten (wie z. B. Treibstoffkosten) oder der Erhöhung von Abgaben unter folgenden Voraussetzungen zu ändern:

1. zwischen Vertragsschluss und dem vereinbarten Reisetermin liegen mehr als 20 Tage und

2. die zur Erhöhung führenden Umstände sind nach Vertragsabschluss eingetreten und waren bis Vertragsabschluss für Angelreisen Heinze nicht vorhersehbar.

3. Die Preiserhöhung beschränkt sich auf die Weitergabe der erhöhten Kosten und Abgaben. Die zusätzlichen Beförderungskosten werden durch die Zahl der Sitzplätze des vereinbarten Beförderungsmittels geteilt. Den sich ergebenden Erhöhungsbetrag für den Einzelplatz kann Angelreisen Heinze von dem Kunden verlangen. Im Falle einer nachträglichen Änderung des Reisepreises hat Angelreisen Heinze den Kunden unverzüglich auf einem dauerhaften Datenträger klar und verständlich über die Preiserhöhung und deren Gründe zu unterrichten und hierbei die Berechnung der Preiserhöhung mitzuteilen. Preiserhöhungen können nur bis zum 21. Tag vor Reisebeginn verlangt werden. Maßgeblich ist der Zugang der Erklärung beim Kunden. Bei einer Preiserhöhung von mehr als 8 % kann Angelreisen Heinze von dem Kunden verlangen, dass er innerhalb einer von Angelreisen Heinze zu bestimmenden und angemessenen Frist das Angebot zur Preiserhöhung über 8 % annimmt oder den Rücktritt vom Vertrag ohne Zahlung einer Stornogebühr erklärt. Nach Ablauf der von Angelreisen Heinze bestimmten Frist gilt das Angebot zur Preiserhöhung als angenommen, wenn der Kunde nicht den Rücktritt vom Reisevertrag erklärt hat. Angelreisen Heinze kann den Kunden wahlweise mit dem Angebot der Preiserhöhung auch die Teilnahme an einer Ersatzreise anbieten. Auf § 651 g Abs. 2 BGB wird verwiesen.

4. Angelreisen Heinze ist verpflichtet, dem Kunden auf sein Verlangen hin eine Senkung des Reisepreises einzuräumen, wenn sich die zuvor genannten Preise und/oder Abgaben nach Vertragsabschluss und vor Reisebeginn geändert haben und dies zu niedrigeren Kosten für Angelreisen Heinze führt. Hat der Kunde mehr als den hiernach geschuldeten Betrag gezahlt, ist der Mehrbetrag von Angelreisen Heinze zu erstatten. Angelreisen Heinze darf jedoch von dem zu erstattenden Mehrbetrag die tatsächlich entstandenen Verwaltungsausgaben abziehen. Angelreisen Heinze hat dem Kunden auf dessen Verlangen nachzuweisen, in welcher Höhe Verwaltungsausgaben entstanden sind.

 3. Preise / Zahlung / Reiseunterlagen / Rücktritt

 3.1. Zur Absicherung der Kundengelder hat Angelreisen Heinze eine Insolvenzversicherung beim Versicherer TourVers abgeschlossen. Ein Sicherungsschein wird mit der Buchungsbestätigung übergeben.

3.2. Nach Erhalt der Buchungsbestätigung und des Sicherungsscheines ist eine Anzahlung von 20 % des Reisepreises innerhalb von 7 Tagen nach Rechnungsdatum fällig.

Die Kosten für etwaig abgeschlossene Reiseversicherungen werden in voller Höhe zusammen mit der Anzahlung fällig und werden nicht auf die Anzahlung von 20 % angerechnet.

Bei Kurzfristbuchungen (ab dem 30. Tag vor Reisebeginn) wird der gesamte Reisepreis sofort fällig.

3.3. Der restliche Reisepreis wird ohne nochmalige Aufforderung 20 Tage vor Reiseantrittsdatum fällig.

3.4. Werden fällige Zahlungen nicht oder nicht vollständig geleistet und zahlt der Kunde auch nach Mahnung mit Setzung einer angemessenen Nachfrist nicht, kann Angelreisen Heinze von dem jeweiligen Vertrag zurücktreten, es sei denn, dass bereits zu diesem Zeitpunkt ein erheblicher Reisemangel vorliegt. Ein Reisemangel liegt dann vor, wenn eine Reiseleistung von der vereinbarten Beschaffenheit abweicht und dadurch ihr Wert oder ihre Tauglichkeit zu dem vertraglich vorausgesetzten Nutzen aufgehoben oder gemindert ist. Angelreisen Heinze kann bei Rücktritt vom Reisevertrag im Sinne des vorherigen Satzes als Entschädigung Rücktrittskosten entsprechend der Regelung zu Ziffer 4 dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen verlangen. Wenn der Kunde Zahlung trotz Fälligkeit nicht leistet, behält sich Angelreisen Heinze zudem vor, für die zweite Mahnung eine Mahnkostenpauschale von 5,00 EUR zu erheben. Der Nachweis nicht entstandener oder im Wesentlichen niedrigerer Kosten bleibt dem Kunden unbenommen.

4. Rücktritt durch den Kunden vor Reisebeginn / Stornokosten

4.1. Der Kunde kann jederzeit vor Reisebeginn von der Reise zurücktreten. Maßgeblich ist der Zugang der Rücktrittserklärung bei Angelreisen Heinze. Es wird empfohlen, den Rücktritt schriftlich zu erklären.

4.2. Wenn der Kunde von der Reise zurücktritt oder wenn der Kunde die Reise nicht antritt, verliert Angelreisen Heinze den Anspruch auf den Reisepreis. Stattdessen kann Angelreisen Heinze, soweit der Rücktritt bzw. der Nichtantritt der Reise nicht von ihm zu vertreten ist und nicht ein Fall unvermeidbarer, außergewöhnlicher, am Bestimmungsort oder in dessen unmittelbarer Nähe auftretender Umstände wie z. B. Krieg, innere Unruhe, Epidemie, Naturkatastrophe vorliegt, eine angemessene Entschädigung in Abhängigkeit von dem jeweiligen Reisepreis für die bis zum Rücktritt / Nichtantritt getroffenen Reisevorkehrungen und seine Aufwendungen (Rücktrittskosten) verlangen. Diese Kosten sind in Ziffer 4.5. unter Berücksichtigung der Nähe des Zeitpunktes des Rücktrittes zum vertraglich vereinbarten Reisebeginn in einem prozentualen Verhältnis zum Reisepreis pauschaliert. Ersparte Aufwendungen und eine mögliche anderweitige Verwendung der Reiseleistungen werden dabei berücksichtigt.

4.3. Rücktrittskosten sind auch dann zu zahlen, wenn sich ein Kunde nicht rechtzeitig zu den in den Reisedokumenten bekanntgegebenen Zeiten am jeweiligen Abreiseort einfindet oder wenn die Reise wegen nicht von Angelreisen Heinze zu vertretenden Fehlens der Reisedokumente, wie z. B. Reisepass oder notwenige Visa, nicht angetreten wird.

4.4. Es bleibt dem Kunden unbenommen, den Nachweis zu führen, dass im Zusammenhang mit dem Rücktritt oder Nichtantritt der Reise keine oder wesentlich niedrigere Kosten entstanden sind als die von Angelreisen Heinze in der im Einzelfall anzuwendenden Pauschale (sh. nachfolgende Ziffer 4.5.) ausgewiesenen Kosten. Angelreisen Heinze behält sich vor, anstelle der vorgenommenen Pauschalen eine höhere, konkrete Entschädigung zu fordern, sofern er nachweist, dass ihm wesentlich höhere Aufwendungen als die jeweils anwendbare Pauschale entstanden sind. In diesem Fall ist er verpflichtet, die geforderte Entschädigung unter Berücksichtigung der ersparten Aufwendungen und unter einer etwaigen, anderweitigen Verwendung der Reiseleistung konkret zu beziffern und nachzuweisen.

4.5. Der pauschalierte Anspruch auf Rücktrittskosten beträgt in der Regel pro Person bei Stornierung:

  • bis 60 Tage vor Reisebeginn 25 %,
  • bis zum 31. Tag vor Reisebeginn 70 %,
  • bis zum 14. Tag vor Reisebeginn 85 %,
  • bis zum 2. Tag vor Reisebeginn 90 %,
  • bis zum 1. Tag vor Reisebeginn 95 %,
  • am Tag des Reisebeginns und Nichtantritt 95 % des Gesamtreisepreises.

4.6. Das Recht, einen Ersatzteilnehmer zu stellen, bleibt durch die vorstehenden Bedingungen unberührt.

4.7. Die über Angelreisen Heinze an einen Reiserücktrittsversicherer gezahlte Versicherungsprämie kann im Fall einer Stornierung der Reise nicht erstattet werden.

5. Umbuchungen, Ersatzpersonen

5.1. Auf Wunsch nimmt Angelreisen Heinze, soweit durchführbar, bis zum 60. Tag vor Reiseantritt eine Abänderung der Bestätigung (Umbuchung) vor. Als Umbuchung gelten z. B. Änderungen des Reisetermins, des Ortes des Reiseantrittes, der Unterkunft oder der Beförderung. Dafür wird eine gesamte Gebühr von 150,00 EUR pro Person erhoben.

5.2. Bei Änderung der Beförderung, der Unterkunft (außer Änderungen innerhalb der gebuchten Unterkunft) oder des Reisetermins wird der Reisepreis für die geänderten Leistungen komplett neu berechnet, auf der Basis der dann geltenden Preise und Bedingungen. Bei einer Änderung innerhalb der gebuchten Unterkunft (z. B. Änderung der Zimmerkategorie, der Verpflegungsart oder der Zimmerbelegung des gebuchten Zimmers) wird der Preis für die geänderten Leistungen anhand der der Buchung bisher zugrundeliegenden Preise und Bedingungen neu ermittelt.

Änderungen nach den oben genannten Fristen sowie Änderungen über den Geltungszeitraum der der Buchung zugrundeliegenden Leistungsbeschreibung hinaus, können nur nach Rücktritt vom Reisevertrag zu den Bedingungen gemäß Ziffer 4 bei gleichzeitiger Neuanmeldung vorgenommen werden.

5.3. Der Reisende kann innerhalb einer angemessenen Frist vor Reisebeginn auf einem dauerhaften Datenträger erklären, dass an seiner Stelle ein Dritter in die Rechte und Pflichten aus dem Pauschalreisevertrag eintritt. Die Erklärungen sind in jedem Fall rechtzeitig, wenn sie Angelreisen Heinze nicht später als 21 Tage vor Reisebeginn zugehen. Der Reiseveranstalter kann dem Eintritt des Dritten widersprechen, wenn dieser die vertraglichen Reiseerfordernisse nicht erfüllt. Tritt ein Dritter in den Vertrag ein, haften er und der Reisende gegenüber Angelreisen Heinze als Gesamtschuldner für den Reisepreis und die durch den Eintritt des Dritten entstehenden Mehrkosten. Angelreisen Heinze darf eine Erstattung von Mehrkosten nur dann fordern, wenn und soweit diese angemessen und tatsächlich entstanden sind. Angelreisen Heinze hat den Nachweis zu führen, in welcher Höhe durch den Eintritt Mehrkosten entstanden sind.

6. Reiseversicherung

Angelreisen Heinze empfiehlt den Abschluss eines umfassenden Reiseversicherungspaketes, insbesondere inklusive einer (auch jeweils separat zu buchenden) Reiserücktrittskostenversicherung sowie einer Versicherung zur Deckung der Rückführungskosten bei Unfall oder Krankheit.

7. Rücktritt und Kündigung durch Angelreisen Heinze

7.1. Angelreisen Heinze kann den Reisevertrag ohne Einhaltung einer Frist kündigen, wenn die Durchführung der Reise trotz einer entsprechenden Abmahnung durch Angelreisen Heinze vom Kunden nachhaltig gestört wird. Das Gleiche gilt, wenn sich ein Kunde in einem solchen Maß vertragswidrig verhält, dass die sofortige Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt ist. Angelreisen Heinze behält jedoch den Anspruch auf den Reisepreis. Eventuelle Mehrkosten für die Rückbeförderung trägt der Störer selbst. Angelreisen Heinze muss sich jedoch den Wert ersparter Aufwendungen sowie diejenigen Vorteile anrechnen lassen, die aus einer anderen Verwendung nicht in Anspruch genommener Leistungen erlangt werden einschließlich eventueller Erstattungen durch Leistungsträger.

7.2. Bei Nichterreichen einer vorgesehenen Mindestteilnehmerzahl kann Angelreisen Heinze vom Reisevertrag zurücktreten, wenn er bei der jeweiligen Reiseausschreibung die Mindestteilnehmerzahl beziffert sowie den Zeitpunkt angegeben hat, bis zu welchem dem Kunden vor dem vertraglich vereinbarten Reisebeginn spätestens die Erklärung zugegangen sein muss und er in der Reisebestätigung die Mindestteilnehmerzahl und die späteste Rücktrittsfrist angibt oder dort auf die entsprechenden Angaben in der Reiseausschreibung verweist. Angelreisen Heinze ist verpflichtet, dem Kunden gegenüber die Absage der Reise unverzüglich zu erklären, wenn feststeht, dass die Reise wegen nicht erreichender Mindestteilnehmerzahl nicht durchgeführt wird. Ein Rücktritt ist spätestens bis zum 20. Tag vor Reiseantritt bei Reisen von mehr als 6 Tagen, bis zum 7. Tag vor Reiseantritt bei Reisen von 2 – 6 Tagen, bis 48 Stunden bei Reisen, die weniger als 2 Tage dauern, dem Kunden gegenüber zu erklären. Sollte bereits zu einem früheren Zeitpunkt ersichtlich sein, dass die Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht werden kann, wird Angelreisen Heinze unverzüglich von seinem Rücktrittsrecht Gebrauch machen. Sofern die Reise aus diesem Grund nicht durchgeführt wird, erhält der Kunde die auf den Reisepreis geleisteten Zahlungen innerhalb von 14 Tagen nach dem Rücktritt zurück.

7.3. Im Falle des Rücktritts durch Angelreisen Heinze nach Ziffer 7.2. ist der Kunde berechtigt, die Teilnahme an einer mindestens gleichwertigen anderen Reise zu verlangen, wenn Angelreisen Heinze in der Lage ist, eine solche Reise ohne Mehrpreis für den Kunden aus seinem Angebot anzubieten.

Der Kunde hat dieses Recht unverzüglich nach der Rücktrittserklärung durch Angelreisen Heinze diesem gegenüber geltend zu machen. Sofern der Kunde von seinem Recht auf Teilnahme an einer gleichwertigen Reise keinen Gebrauch macht, erhält er den eingezahlten Reisepreis unverzüglich innerhalb von 14 Tagen zurück.

 8. Außergewöhnliche Umstände

8.1. Sowohl der Kunde als auch Angelreisen Heinze haben das Recht, den Reisevertrag nach § 651 h BGB zu kündigen, wenn die Reise infolge bei Vertragsschluss unvermeidbarer und außergewöhnlicher Umstände erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt wird. Ist die Rückbeförderung vom Vertrag erfasst und aufgrund unvermeidbarer außergewöhnlicher Umstände nicht möglich, hat Angelreisen Heinze die Kosten für eine notwendige Beherbergung für einen höchstens 3 Nächte umfassenden Zeitraum zu tragen, und zwar möglichst in einer Unterkunft, die der im Vertrag vereinbarten gleichwertig ist. Im Übrigen wird auf § 651 k BGB verwiesen.

8.2. Reisehinweise des Auswärtigen Amtes erhält der Kunde im Internet unter www.auswaertiges-amt.de sowie unter der Telefonnummer (030) 5000-2000. Diese Hinweise können dem Kunden dazu dienen festzustellen, ob eine Reise möglicherweise wegen außergewöhnlicher Umstände gekündigt werden kann oder nicht.

9. Mängelanzeige, Abhilfe, Minderung, Kündigung

9.1. Wird eine Reiseleistung nicht oder nicht vertragsgemäß erbracht, kann der Kunde Abhilfe verlangen. Angelreisen Heinze kann die Abhilfe verweigern, wenn sie einen unverhältnismäßigen Aufwand erfordert.

9.2. Der Kunde kann eine Minderung des Reisepreises verlangen, falls Reiseleistungen nicht vertragsgemäß erbracht worden sind und er es nicht schuldhaft unterlassen hat, den Mangel unverzüglich nach Entdeckung anzuzeigen.

9.3. Wird eine Reise infolge eines Mangels erheblich beeinträchtigt und leistet Angelreisen Heinze innerhalb einer angemessenen Frist keine Abhilfe, kann der Kunde im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen den Reisevertrag – in seinem eigenen Interesse und aus Beweissicherungsgründen wird Schriftform empfohlen – kündigen.  Dasselbe gilt, wenn dem Kunden die Reise infolge eines Mangels aus wichtigem, Angelreisen Heinze erkennbarem Grund nicht zuzumuten ist. Der Bestimmung einer Frist für die Abhilfe bedarf es nur dann nicht, wenn Abhilfe unmöglich ist oder von Angelreisen Heinze verweigert wird oder wenn die sofortige Kündigung des Vertrages durch ein besonderes Interesse des Kunden gerechtfertigt ist. Wird der Vertrag danach aufgehoben, behält der Kunde den Anspruch auf Rückbeförderung. Er schuldet Angelreisen Heinze den auf die in Anspruch genommenen Leistungen entfallenden Teil des Reisepreises, sofern diese Leistungen für ihn von Interesse waren.

10. Beschränkung der Haftung

10.1. Die Haftung der Angelreisen Heinze aus dem Reisevertrag für Schäden, die nicht Körperschäden sind, ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt, sofern der Schaden von Angelreisen Heinze nicht schuldhaft verursacht worden ist.

10.2Angelreisen Heinze haftet nicht auf Schadensersatz von Mängeln, die vom Kunden verschuldet sind oder durch unvermeidbare, außergewöhnliche Umstände verursacht worden sind. Angelreisen Heinze haftet auch nicht auf Schadensersatz für Leistungsstörungen, Personen- und Sachschäden im Zusammenhang mit Fremdleistungen, die lediglich vermittelt wurden, wenn diese Leistungen in der Reiseausschreibung und Bestätigung ausdrücklich als Fremdleistungen gekennzeichnet werden und damit für den Kunden erkennbar nicht Bestandteil der Reiseleistung der Angelreisen Heinze sind und soweit der jeweilige Schaden für Angelreisen Heinze nicht vorhersehbar und vermeidbar war. Etwaige Ansprüche des Kunden auf Minderung des Reisepreises oder Kündigung bleiben dadurch unberührt.

11. Verjährung        

Ansprüche des Kunden nach § 651 i Abs. 3 BGB verjähren in zwei Jahren, beginnend mit dem Tag, an dem die Reise dem Vertrag nach enden sollte.

12. Informationspflichten, Pass-, Visa-, Zoll- Devisen- und Gesundheits-bestimmungen

12.1. Angelreisen Heinze erfüllt die Informationspflichten vor Reiseanmeldung nach § 651 d Abs. 1 BGB (insbesondere informiert er über wesentliche Eigenschaften der Reise, Reisepreis, An- und Restzahlung, Mindestteilnehmerzahl, Entschädigung bei Rücktritt, Formblatt für Pauschalreisen etc.).

12.2. Angelreisen Heinze wird den Reisenden über allgemeine Pass- und Visaerfordernisse sowie gesundheitspolizeiliche Formalitäten des Bestimmungslandes einschließlich der ungefähren Fristen für die Erlangung von gegebenenfalls notwendigen Visa vor Vertragsabschluss sowie deren eventuelle Änderungen vor Reiseantritt unterrichten.

12.3. Der Kunde ist für die Einhaltung aller für die Durchführung der Reise wichtigen Vorschriften selbst verantwortlich. Alle Nachteile, insbesondere die Zahlung von Rücktrittskosten, die aus der Nichtbefolgung dieser Vorschriften erwachsen, gehen zu seinen Lasten, ausgenommen, wenn sie durch eine schuldhafte Falsch- oder Nichtinformation der Angelreisen Heinze bedingt sind.

12.4. Der Kunde entnimmt der Leistungsbeschreibung, ob für seine Reise ein Reisepass erforderlich ist und achtet darauf, dass der Reisepass für die Reise eine ausreichende Gültigkeit besitzt. Kinder benötigen eigene Reisedokumente.

12.5. Zoll- und Devisenvorschriften werden in verschiedenen Ländern sehr streng gehandhabt. Der Kunde hat diese Informationen genau zu befolgen und Vorschriften unbedingt einzuhalten.

13. Beistandspflichten

Befindet sich der Kunde im Falle des § 651k Abs. 4 BGB oder aus anderen Gründen in Schwierigkeiten, hat Angelreisen Heinze ihm unverzüglich und in angemessener Weise Beistand zu gewähren, insbesondere durch

1. Bereitstellung geeigneter Informationen

2. Informationen über Gesundheitsdienste, Behörden vor Ort und konsularischer Unterstützung, Unterstützung bei der Herstellung von Fern- Kommunikationsverbindungen,

3. Unterstützung bei der Suche nach anderen Reisemöglichkeiten; § 651k Abs. 3 BGB bleibt unberührt. Hat der Kunde die dem Beistand erfordernden Umstände schuldhaft selbst herbeigeführt, kann der Reiseveranstalter Ersatz der Aufwendungen verlangen, wenn und soweit diese angemessen und tatsächlich entstanden sind.

14. Datenschutz

Angelreisen Heinze ist datenschutzrechtlich verantwortlich für die Verarbeitung der personenbezogenen Daten der Kunden zum Zwecke der Vertragsdurchführung gem. Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO. Die personenbezogenen Daten werden ausschließlich zur Durchführung und Abwicklung der Reise verarbeitet. Personenbezogene Daten werden zu anderen Zwecken als zur Vertragserfüllung ohne Einwilligung des Kunden nicht an Dritte weitergegeben. Die Daten werden gelöscht, sobald sie für den Zweck ihrer Verarbeitung nicht mehr erforderlich sind, es sei denn, dass Angelreisen Heinze nach Art. 6 Abs. 1 lit. c DSGVO aufgrund von steuer- und handelsrechtlichen Aufbewahrungs- und Dokumentationspflichten zu einer längeren Speicherung verpflichtet ist oder der Kunde in eine darüberhinausgehende Speicherung nach Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO eingewilligt hat Das geltende Datenschutzrecht gewährt dem Kunden gegenüber Angelreisen Heinze hinsichtlich der Verarbeitung seiner personenbezogenen Daten folgende Rechte:

  • Auskunftsrecht gem. Art. 15 DSGVO
  • Recht auf Berichtigung gem. Art. 16 DSGV
  • Recht auf Löschung gem. Art. 17 DSGVO,
  • Recht auf Einschränkung der Verarbeitung gem. Art. 18 DSGVO,
  • Recht auf Unterrichtung gem. Art. 19 DSGVO
  • Recht auf Datenübertragbarkeit gem. Art. 20 DSGVO
  • Recht auf Widerruf erteilter Einwilligung gem. Art. 7 Abs. 3 DSGVO sowie
  • Recht auf Beschwerde bei der Aufsichtsbehörde gem. Art. 77 DSGVO.

Der Kunde kann sich in Fragen des Datenschutzes an die oben angegebene Adresse der Angelreisen Heinze wenden.

15. Streit- und Beilegungsverfahren

15.1. Angelreisen Heinze nimmt nicht am Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucher-Schlichtungsstelle teil und ist dazu auch nicht gesetzlich verpflichtet.

15.2. Angelreisen Heinze weist für alle Reiseverträge, die im elektronischen Rechtsverkehr geschlossen werden, auf die europäische Online-Streitbeilegungsplattform https://ec.europa.eu/consumers.odr hin.

16. Gerichtsstand

16.1 Für Klagen des Kunden gegen Angelreisen Heinze ist der Sitz der Angelreisen Heinze in Stollberg/Sachsen maßgeblicher Gerichtsstand.

16.2. Für Klagen der Angelreisen Heinze gegen den Kunden ist der Wohnsitz des Kunden maßgebend.

 

Reiseveranstalter:

Angelreisen Heinze

Inh. Dirk Heinze

Chemnitzer Str. 31

09366 Stollberg

Tel.: 037296-929605

www.anglreisen-heinze.de

E-Mail:

 

 

Formblatt zur Unterrichtung des Reisenden bei einer Pauschalreise nach § 651 a BGB

 

Bei der Ihnen angebotenen Kombination von Reiseleistungen handelt es sich um eine Pauschalreise im Sinne der Richtlinie (EU) 2015/2302. Daher können Sie alle EU-Rechte in Anspruch nehmen, die für Pauschalreisen gelten.

Angelreisen Heinze trägt die volle Verantwortung für die ordnungsgemäße Durchführung der gesamten Pauschalreise. Zudem verfügt Angelreisen Heinze über die gesetzlich vorgeschriebene Absicherung für die Rückzahlung Ihrer Zahlungen und, falls der Transport in der Pauschalreise inbegriffen ist, zur Sicherstellung Ihrer Rückbeförderung im Fall der Insolvenz von Angelreisen Heinze.

Weiterführende Informationen zu Ihren wichtigsten Rechten nach der Richtlinie (EU) 2015/2302

Wichtigste Rechte nach der Richtlinie (EU) 2015/2302

-      Die Reisenden erhalten alle wesentlichen Informationen über die Pauschalreise vor Abschluss des Pauschalreisevertrags.

-      Es haftet immer mindestens ein Unternehmer für die ordnungsgemäße Erbringung aller im Vertrag inbegriffenen Reiseleistungen.

-      Die Reisenden erhalten eine Notruftelefonnummer oder Angaben zu einer Kontaktstelle, über die sie sich mit Angelreisen Heinze in Verbindung setzen können.

-      Die Reisenden können die Pauschalreise – innerhalb einer angemessenen Frist und unter Umständen unter zusätzlichen Kosten – auf eine andere Person übertragen.

-      Der Preis der Pauschalreise darf nur erhöht werden, wenn bestimmte Kosten (zum Beispiel

Treibstoffpreise) sich erhöhen und wenn dies im Vertrag ausdrücklich vorgesehen ist, und in jedem Fall bis spätestens 20 Tage vor Beginn der Pauschalreise. Wenn die Preiserhöhung 8 % des Pauschalreisevertrages übersteigt, kann der Reisende vom Vertrag zurücktreten. Wenn sich Angelreisen Heinze das Recht auf eine Preiserhöhung vorbehält, hat der Reisende das Recht auf eine Preissenkung, wenn die entsprechenden Kosten sich verringern.

-      Die Reisenden können ohne Zahlung einer Rücktrittsgebühr vom Vertrag zurücktreten und

erhalten eine volle Erstattung aller Zahlungen, wenn einer der wesentlichen Bestandteile der Pauschalreise mit Ausnahme des Preises erheblich geändert wird. Wenn der für die Pauschalreise verantwortliche Unternehmer die Pauschalreise vor Beginn der Pauschalreise absagt, haben die Reisenden Anspruch auf eine Kostenerstattung und unter Umständen auf eine Entschädigung.

-      Die Reisenden können bei Eintritt außergewöhnliche Umstände vor Beginn der Pauschalreise ohne Zahlung einer Rücktrittsgebühr vom Vertrag zurücktreten, beispielsweise wenn           am Bestimmungsort schwerwiegende Sicherheitsprobleme bestehen, die die Pauschalreise voraussichtlich beeinträchtigen.

-      Zudem können die Reisenden jederzeit vor Beginn der Pauschalreise gegen Zahlung einer angemessenen und vertretbaren Rücktrittsgebühr vom Vertrag zurücktreten.

-      Können nach Beginn der Pauschalreise wesentliche Bestandteile der Pauschalreise nicht vereinbarungsgemäß durchgeführt werden, so sind dem Reisenden angemessene andere               Vorkehrungen ohne Mehrkosten anzubieten. Der Reisende kann ohne Zahlung einer Rücktrittsgebühr vom Vertrag zurücktreten (in der Bundesrepublik Deutschland heißt dieses               Recht „Kündigung“), wenn Leistungen nicht gemäß dem Vertrag erbracht werden und dies erhebliche Auswirkungen auf die Erbringung der vertraglichen Pauschalreiseleistungen             hat und der Reiseveranstalter es versäumt, Abhilfe zu schaffen.

-      Der Reisende hat Anspruch auf eine Preisminderung und / oder Schadenersatz, wenn die Reiseleistungen nicht oder nicht ordnungsgemäß erbracht werden.

-      Angelreisen Heinze leistet dem Reisenden Beistand, wenn dieser sich in Schwierigkeiten befindet.

-      Im Fall der Insolvenz der Angelreisen Heinze werden Zahlungen zurückerstattet. Tritt die Insolvenz der Angelreisen Heinze nach Beginn der Pauschalreise ein und ist die                           Beförderung Bestandteil der Pauschalreise, so wird die Rückbeförderung der Reisenden gewährleistet. Angelreisen Heinze hat eine Insolvenzversicherung mit TourVers                             abgeschlossen. Die Reisenden können diese Einrichtung unter Touristik-Versicherungs-Service GmbH, Borsteler Chaussee 51, 22453 Hamburg, telefonisch 040-24428814                         kontaktieren, wenn ihnen Leistungen aufgrund der Insolvenz von Angelreisen Heinze verweigert werden.

-      „Richtlinie (EU) 2015/2302 in der in das nationale Recht umgesetzten Form

-      „Website, auf der die „Richtlinie (EU) 2015/2302 in der in das nationale Recht umgesetzten Form“ zu finden ist: www.umsetzung-richtlinie-eu2015-2302.de

Reiseveranstalter:

Angelreisen Heinze

Inh. Dirk Heinze

Chemnitzer Str. 31

09366 Stollberg

Tel.: 037296-929605

www.anglreisen-heinze.de

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Seit 25 Jahren ist Böfjorden unsere zweite Heimat. Deshalb wissen wir, wo man dicke Fische fangen kann und wo man schöne Stätten der Ruhe und Entspannung findet. Für Beeren- und Pilzesammler sind die ausgedehnten Wälder um Böfjorden von Juli bis September ein Eldorado.

Kontaktdaten

Angelreisen Heinze
Chemnitzer Str. 31
D-09366 Stollberg

Tel.: +49 (0) 37296 – 929605
Mobil: +49 (0) 173 – 9474562

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